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Integrierte Versorgung


Chance für Patienten

 

Die Integrierte Versorgung wird zu Recht als "die Versorgungsform der Zukunft" bezeichnet. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein einfaches, aber sehr effektives Konzept: Die drei Leistungsbereiche des Gesundheitswesens - die ambulante, die stationäre und die rehabilitative Versorgung von Patientinnen und Patienten - sollen besser vernetzt werden. Mediziner in Praxen und Krankenhäusern sollen nicht nur verstärkt miteinander, sondern auch mit nicht ärztlichen Leistungserbringern wie Apothekern, Krankengymnasten oder Pflegediensten kooperieren. Eine solche Vernetzung kommt in erster Linie den Patientinnen und Patienten zugute. Denn ein besserer Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten und die gemeinsame Arbeit an einem klar definierten Therapieziel sind die Grundvoraussetzungen für eine gute und effiziente Versorgung. Mit der Gesundheitsreform 2004 wird die Integrierte Versorgung, die Vernetzung einzelner medizinischer und nicht medizinischer Versorgungsbereiche ins Zentrum der Behandlung gerückt und gezielt gefördert. Aus Akteuren im Gesundheitssystem sollen Partner werden, die zusammenarbeiten und ihre jeweiligen Leistungen auf ein gemeinsames Behandlungsziel hin abstimmen. Dadurch wird die Qualität der medizinischen Versorgung für die Patientinnen und Patienten spürbar verbessert.


Der Gesetzgeber hat die notwendigen Weichen gestellt


Die Gesundheitsreform 2004 hat den Akteuren im Gesundheitswesen neue Möglichkeiten zur Gestaltung integrierter Versorgungspartnerschaften eröffnet. Für die Krankenkassen ergeben sich dadurch Freiheiten in der Vertragsgestaltung mit den Akteuren im Gesundheitswesen. Die Krankenkassen haben nun erstmals die Möglichkeit, Einzelverträge mit Leistungsanbietern oder Anbietergemeinschaften aus niedergelassenen Medizinern, Krankenhausärzten und Therapeuten abzuschließen. Das ist insofern ein echtes Novum, als bislang Integrationsverträge der Krankenkassen nur mit Beteiligung der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen möglich waren. Über die neuen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung hinaus hat der Gesetzgeber auch finanzielle Anreize zur besseren Vernetzung geschaffen

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

 
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